Luftsicherheitsprogramm; Beantragung der Zulassung einer Änderung für ausländisches Luftfahrtunternehmen


Beschreibung

Ausländische Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen sicherstellen, dass das Luftsicherheitsprogramm immer aktuell ist.

Haben Sie als Luftfahrtunternehmen ein Luftsicherheitsprogramm, muss dieses fortlaufend aktualisiert werden, damit es weiterhin gültig und zugelassen ist. Änderungen. die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Änderungen am Luftsicherheitsprogramm sind beispielsweise:

Änderungen neuer Verfahren dürfen Sie erst nach Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt umsetzen.

Abhängig von der Änderung ist diese zeitlich befristet oder wird dauerhaft Bestandteil des Luftsicherheitsprogramms.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Um die Änderung am Luftsicherheitsprogramms zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung. Durch die Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung gelten seit dem 01.02.2024 neue Gebührenpflichten. Die Gebührenhöhe ist abhängig von den inhaltlichen Änderungen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt

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http://www.lba.de