Energieversorgungsnetz; Registrierung einer Kontaktstelle für Meldungen als Betreiber


Beschreibung

Als Kritische Infrastrukturen werden Organisationen und Einrichtungen bezeichnet, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.

Als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes müssen Sie IT-Störungen unverzüglich an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr Energieversorgungsnetz zur Kritischen Infrastruktur zählt.

Damit Sie Störungen melden können, müssen Sie eine Kontaktstelle benennen, über die Sie jederzeit erreichbar sind. An diese Adresse schickt Ihnen BSI verschiedene Informationen, zum Beispiel Warnungen zur IT-Sicherheit und Lageinformationen.

Nach Ihrer Registrierung einer Kontaktstelle beim BSI erhalten Sie umfangreiche Informationen, die Ihnen beim Schutz Ihrer Kritischen Infrastrukturen helfen. Im Falle einer meldepflichtigen Störung stehen Ihnen so etablierte und vertrauenswürdige Meldekanäle zur Verfügung.

Sie erhalten unter anderem

Hierüber kann das BSI sicherstellen, dass

In der Regel verschickt das BSI Informationen während der üblichen Geschäftszeiten. In Ausnahmefällen sind dringende Warnungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich, also an Feiertagen, Wochenenden oder nachts.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Kontaktstelle müssen Sie über das Melde- und Informationsportal (MIP) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) benennen.

Hinweis: Wenn Sie keine Kontaktstelle benennen, kann das BSI die Registrierung selbst vornehmen und die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes darüber informieren.


Fristen

Sobald sie erstmalig oder erneut ein Energieversorgungsnetz betreiben , müssen Sie spätestens am nächsten darauffolgenden Werktag eine Kontaktstelle benennen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihrer Registrierung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Das BSI erhebt keine Kosten für die Registrierung der Kontaktstelle.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

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Godesberger Allee 87
53175 Bonn

Postanschrift

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53133 Bonn

Telefon

+49 22899 9582-0

Fax

+49 22899 958210-5400

E-Mail


Webseite

https://www.bsi.bund.de