Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse; Anforderung


Beschreibung

Die Rentenauskünfte der Landwirtschaftlichen Alterskasse können folgende Informationen für Sie enthalten:

Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.
 


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können die Rentenauskunft online auf dem Internetportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen. Oder Sie fordern die Auskunft formlos per Post, per E-Mail oder telefonisch an. 

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen wollen:

Wenn Sie die Rentenauskunft per Post oder per E-Mail anfordern wollen:

Wenn Sie die Rentenauskunft telefonisch anfordern wollen:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Die Rentenauskunft ist eine unverbindliche Serviceleistung der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Ein Widerspruch ist nicht möglich.


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Hausanschrift

Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel

Postanschrift

Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel

Telefon

+49 561 9359-0

Fax

+49 561 9359-217

Webseite

http://www.svlfg.de