Geschützte Pflanzen- und Tierarten; Beantragung der Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr


Beschreibung

Unter die Genehmigungspflicht fallen in CITES gelistete lebende und tote Tiere und Pflanzen sowie Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus.

Außerdem können Sie folgende CITES-Sondergenehmigungen beantragen:

sowie 

Die erteilte Genehmigung müssen Sie bei der Ein- oder Ausfuhrzollstelle zur artenschutzrechtlichen Zollabfertigung vorlegen.
Sie brauchen auch dann eine Genehmigung, wenn Sie das Exemplar wiederaus- oder wiedereinführen möchten.
Spezielle Voraussetzungen für die Genehmigung richten sich nach 


Voraussetzungen

Die speziellen Voraussetzungen für die Genehmigung richten sich nach dem Schutzgrad der Art, die Sie ein- oder ausführen möchten, und der Art des Antrags.


Verfahrensablauf

Eine Genehmigung zur Ein- und Ausfuhr oder Wiederausfuhr können Sie online oder per Post oder per Mail durch einscannen des unterschriebenen Antrages beantragen.

Wenn Sie die Genehmigung online beantragen:

Wenn Sie die Genehmigung per Post oder E-Mail beantragen:


Fristen

(4 bis 6 Wochen Anträge auf Erteilung einer Genehmigung müssen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Transfer beim Bundesamt für Naturschutz einreichen. Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Bearbeitungsfrist bei Vorliegen aller Voraussetzungen vier Wochen beträgt. Anträge für lebende Tieren müssen möglichst 6 Wochen vor dem geplanten Transport vorgelegt werden.)

Bearbeitungsdauer


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Die Gebühren richten sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Anzahl und Art von Bescheinigungen, dem Zeitaufwand und ähnlichem. In den „weiterführenden Informationen“ finden Sie einen Link mit detaillierten Informationen zur Gebührenbildung. 


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Naturschutz

Hausanschrift

Konstantinstraße 110
53179 Bonn

Postanschrift

Konstantinstraße 110
53179 Bonn

Telefon

+49 228 8491-0

Fax

+49 228 8491-9999

E-Mail


Webseite

http://www.bfn.de/