Wegerecht; Beantragung der Übertragung für Telekommunikationslinien und Telekommunikationsnetze


Beschreibung

Möchte Ihr Unternehmen Telekommunikationskabel für öffentliche Telekommunikationsnetze in Straßen verlegen, benötigen Sie die Zustimmung des Wegebaulastträgers. In der Regel ist das die betreffende Stadt oder Gemeinde.

Dafür sollten Sie sich vorher von der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Wegerecht übertragen lassen, das Sie grundsätzlich zur Nutzung der Straßen berechtigt. Hat Ihnen die BNetzA das Wegerecht übertragen, hat die Stadt oder Gemeinde Ihnen in der Regel die Zustimmung zu erteilen, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um Telekommunikationslinien handelt, die öffentlichen Zwecken dienen. Zudem ist die Wegenutzung dann für Sie unentgeltlich.

Es besteht für Sie keine gesetzliche Verpflichtung, die Übertragung zu beantragen.

In Ihrem Antrag an die BNetzA müssen Sie das Gebiet angeben, für welches Sie das Nutzungsrecht beantragen.

Die Übertragung des Wegerechts gilt für die Zeit, in der Ihr Telekommunikationsunternehmen öffentlich tätig ist.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können das Wegerecht online, per E-Mail oder per Post beantragen.

Wegerechte online beantragen:

Wegerechte per E-Mail oder Post beantragen:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 6 Wochen. Der genannte Zeitraum beginnt bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen, das heißt einschließlich der benötigten Nachweise.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Für die Übertragung der Nutzungsberechtigung werden Gebühren nach Zeitaufwand festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt durch einen gesonderten Gebührenbescheid.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Hausanschrift

Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Postanschrift

Postfach 80 01
53105 Bonn

Telefon

+49 228 14-0

Fax

+49 228 14-8872

E-Mail


Webseite

http://www.bundesnetzagentur.de