Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; Meldung bei Änderung der Anerkennungsvoraussetzungen


Beschreibung

Um als Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen anerkannt zu sein, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ändern sich diese Voraussetzungen bei Ihnen, müssen Sie das dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unverzüglich mitteilen. Dazu zählen insbesondere die folgenden Änderungen:

Das BfS prüft, ob Ihre Anerkennungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt sind. Falls erforderlich, kann das BfS weitere Nachweise von Ihnen verlangen.
Nach der Prüfung Ihrer Änderungen erhalten Sie vom BfS einen Änderungsbescheid oder ein Bestätigungsschreiben.
Bewertet das BfS Messgeräte und Verfahren im Anerkennungsverfahren für nicht geeignet, dürfen Sie diese nicht für Messungen bereitstellen oder anwenden.
 


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Änderungen können Sie dem BfS online melden.
Online-Antrag:

Nach Eingang Ihres Antrages prüft das BfS Ihre Angaben.

Das BfS aktualisiert gegebenenfalls die auf seiner Internetseite veröffentlichten Informationen zur anerkannten Stelle.
Wenn Sie bereits verwendete Messgeräte ändern oder ergänzen, erhalten Sie nach der Prüfung durch das BfS ein Bestätigungsschreiben.
 


Fristen

Als anerkannte Stelle müssen Sie dem BfS Änderungen unverzüglich mitteilen.


Bearbeitungsdauer

Gegebenenfalls erforderliche Nachweise der Qualitätssicherung Ihrer Messgeräte wie zum Beispiel Kalibrierzertifikate oder die Teilnahme an Eignungsprüfungen sollten Sie frühzeitig einholen, bevor Sie den Antrag stellen. Sollte das BfS Unterlagen bei Ihnen nachfordern, kann sich die Bearbeitungsdauer verzögern. (4 Wochen)

Erforderliche Unterlagen


Kosten

In der Regel kostenfrei. In wenigen Fällen, die eine Änderung des Anerkennungsbescheides erfordern, wie zum Beispiel Änderungen der Unternehmensform oder des Namens, fallen aufwandsbezogene Gebühren an.
Gebühr: 0 EUR - 358 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Wenn Sie den Namen oder die Rechtsform Ihrer Organisation ändern:


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesamtes für Strahlenschutz Standort Berlin

Hausanschrift

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10318 Berlin

Postanschrift

Köpenicker Allee 120 - 130
10318 Berlin

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