Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; Beantragung der Anerkennung


Beschreibung

Das Strahlenschutzgesetz regelt, an welchen Arbeitsplätzen in Deutschland verpflichtend die Radon-Aktivitätskonzentration gemessen werden muss. Eine solche Pflicht besteht in Radon-Vorsorgegebieten an Arbeitsplätzen im Keller oder Erdgeschoss sowie bundesweit in den bereits für erhöhte Radon-Konzentrationen bekannten Arbeitsfeldern wie Wasserwerken, Bergwerken oder Radon-Heilstollen. Die zuständigen Landesbehörden können Messungen auch an anderen Arbeitsplätzen anordnen.

Anbieter, welche die gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an diesen Arbeitsplätzen durchführen möchten, müssen sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen. Die Anerkennung dient der Qualitätssicherung der Messungen.

Die zusammen mit dem Anerkennungsantrag eingereichten Dokumente und Nachweise werden vom BfS geprüft. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Anbieter anerkannt. Die Anerkennung ist kostenpflichtig und gilt unbefristet. Sie kann jedoch bei Wegfall der Voraussetzungen widerrufen oder zurückgenommen werden. Die Anerkennung ist nicht übertragbar.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung als Stelle zur Messung der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen online oder per E-Mail beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragen. Sie sollten in einem Vorgespräch mit dem BfS klären, ob es mögliche Gründe gibt, die eine Anerkennung verhindern können.

Antrag online stellen:

Antrag per E-Mail stellen:

Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie einen neuen Antrag stellen, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.


Fristen

Der Anerkennungsbescheid ist unbefristet gültig.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 3 Monate.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

für ein reguläres Anerkennungsverfahren
Gebühr: 1.315 EUR

für ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren, wenn Sie über eine gültige Akkreditierung nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 für das Verfahren zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Luft verfügen.
Gebühr: 638 EUR

Aufwandsabhängige Kosten sind fällig, wenn der gestellte Antrag zurückgenommen oder abgelehnt wird.
Gebühr: 0 EUR - 1.315 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in dem Bescheid des BfS über die Anerkennung oder Ablehnung als Stelle für die Messung der Radonaktivitätskonzentration am Arbeitsplatz.


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Bundesamtes für Strahlenschutz Standort Berlin

Hausanschrift

Köpenicker Allee 120 - 130
10318 Berlin

Postanschrift

Köpenicker Allee 120 - 130
10318 Berlin

Telefon

+49 30 18333-0

Fax

+49 30 18333-4885

E-Mail


Webseite

https://www.bfs.de