IT-Sicherheitskennzeichen; Beantragung


Beschreibung

Als Hersteller oder Dienstanbieter im IT-Bereich können Sie Ihre Produkte mit dem IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auszeichnen. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Sie können ein IT-Sicherheitskennzeichen innerhalb der vom BSI veröffentlichten Produktkategorien beantragen, beispielsweise für:

Mit dem Produktkennzeichen des BSI haben Sie als Hersteller und Dienstanbieter die Möglichkeit, die IT-Sicherheitseigenschaften Ihrer Produkte transparent zu machen und sich damit am Markt hervorzuheben. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten dadurch Orientierung, wenn sie IT-Produkte kaufen. Sie können so Aspekte der Cybersicherheit bereits bei der Kaufentscheidung berücksichtigen.

Für ein IT-Sicherheitskennzeichen müssen Sie einen Antrag beim BSI stellen. Die Beantragung ist freiwillig. Mit dem IT-Sicherheitskennzeichen zeigen Sie, dass Ihre Produkte bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen, die vom BSI herausgegeben oder anerkannt wurden.

Das IT-Sicherheitskennzeichen besteht im Wesentlichen aus:

Wenn Ihnen das BSI die Freigabe erteilt, verwenden Sie das IT-Sicherheitskennzeichens am Produkt, der Verpackung oder online.

Die BSI-Marktaufsicht kann während der Laufzeit stichprobenartig oder anlassbezogen prüfen, ob Ihr Produkt die Anforderungen für das IT-Sicherheitskennzeichen tatsächlich erfüllt.

Sollte das BSI eine Abweichung oder Sicherheitslücke feststellen, werden Sie kontaktiert. Sie erhalten dann die Möglichkeit, die festgestellten Mängel oder Sicherheitslücken zu beheben. Falls die Sicherheitslücke nicht behoben wird oder besonders kritisch ist, kann das BSI zusätzlich folgende Schritte einleiten:

Grundsätzlich wird IT-Sicherheitskennzeichen für 2 Jahre erteilt. Das BSI kann eine andere Laufzeit für einzelne Produktkategorien festlegen. Eine Verlängerung des IT-Sicherheitskennzeichens kann vor Ablauf der Laufzeit beantragt werden. Sobald die Laufzeit abgelaufen ist, ist die Freigabe des IT-Sicherheitskennzeichens beendet.

Das BSI schließt gegenseitige Anerkennungsabkommen mit ausländischen staatlichen Kennzeichen. Diese Abkommen ermöglichen eine Erteilung im vereinfachten Verfahren.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Anträge zur Verwendung des IT-Sicherheitskennzeichens für Ihr Produkt oder Ihren Dienst können Sie online über das Bundesportal oder schriftlich per E-Mail und Post stellen.

IT-Sicherheitskennzeichen online beantragen:

IT-Sicherheitskennzeichen per E-Mail und Post beantragen:


Fristen

Nach 2 Jahren erlischt die Freigabe des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen ab Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einzulegen.

Die Verlängerung für ein Produkt mit gültigem IT-Sicherheitskennzeichen können Sie frühestens 3 Monate und spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragen. Wird eine für die einschlägige Produktkategorie geltende IT-Sicherheitsvorgabe geändert oder für ungültig erklärt, müssen Sie Ihre Herstellererklärung mit einer gültigen Prüfgrundlage aktualisieren. Ansonsten erlischt die Freigabe nach einer Frist von 6 Wochen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt 6 bis 8 Wochen und unterscheidet sich je nach Produktkategorie.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Das BSI erhebt für die Antragsbearbeitung eine Verwaltungsgebühr. Sie setzt sich aus dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand und den entstandenen Auslagen zusammen. Die anfallende Verwaltungsgebühr liegt unterhalb der Kosten eines BSI-Zertifizierungsverfahrens.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Hausanschrift

Godesberger Allee 87
53175 Bonn

Postanschrift

Postfach 200363
53133 Bonn

Telefon

+49 22899 9582-0

Fax

+49 22899 958210-5400

E-Mail


Webseite

https://www.bsi.bund.de