Mobilität zu Studienzwecken; Mitteilung des Aufenthalts durch die aufnehmende Hochschule


Beschreibung

Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats haben, brauchen Sie nicht zwangsläufig einen deutschen Aufenthaltstitel, um hier zu studieren.
 
Im Rahmen der EU-Mobilität können Sie mit einem Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaats zu Studienzwecken im Sinne der Research und Studies (REST)-Richtlinie  nach Deutschland einreisen und für eine bestimmte Zeit studieren. Sie brauchen dafür keinen weiteren Aufenthaltstitel. Ausnahme: Irland und Dänemark

Ihr Studienaufenthalt in Deutschland darf bis zu 360 Tage dauern. 

Die Bedingungen der Mobilität sind EU-weit in der Research und Studies (REST) Richtlinie festgelegt. 

Die aufnehmende Hochschule muss Ihren Aufenthalt vorher beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitteilen. Das BAMF stellt eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Einreise und zum Aufenthalt im Rahmen der EU-Mobilität aus. 
 


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die aufnehmende Hochschule muss dem BAMF Ihren Aufenthalt vor Einreise nach Deutschland mitteilen. Die Mitteilung darf nur durch die Einrichtung erfolgen. Die Hochschule kann die Mitteilung online einreichen. 

Online-Mitteilung: 


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

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https://www.bamf.de