Bescheinigung über gezahlte Beiträge; Anforderung bei der landwirtschaftlichen Alterskasse


Beschreibung

Beiträge zur Landwirtschaftlichen Alterskasse sind in einem bestimmten Umfang steuerlich absetzbar.

Dies gilt für Beiträge von

Wenn Sie einen Nachweis über Ihre gezahlten Beiträge brauchen, können Sie eine entsprechende Beitragsbescheinigung für das jeweilige Steuerjahr anfordern.

Sie können die Bescheinigung auch anfordern, wenn Sie aktuell nicht versichert sind, aber in der Vergangenheit versichert waren. Für sehr lange zurückliegende Zeiträume ist eine Bescheinigung unter Umständen nicht mehr möglich.

Diese Bescheinigung können Sie beispielsweise bei der Geltendmachung von Aufwendungen für die Altersvorsorge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Ihre Einkommensteuererklärung verwenden.

Ohne Ihre Anforderung übersenden wir die Bescheinigung allerdings nicht, weil für die Alterskasse keine gesetzliche Verpflichtung besteht die Bescheinigung regelmäßig für alle Versicherten zu erstellen.

In der Bescheinigung sind aus Ihrer Sicht Beiträge nicht vollständig oder nicht richtig aufgeführt? Dann kontaktieren Sie bitte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).


Voraussetzungen

Für Sie besteht oder bestand Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse. Sie haben einen entsprechenden Bescheid erhalten. Das gilt für:


Verfahrensablauf

Die Beitragsbescheinigung können Sie schriftlich, persönlich oder telefonisch anfordern:

Schriftlich:

Persönlich im Beratungsgespräch:

Telefonisch:

Hinweis: Die Beitragsbescheinigung kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie anfordern. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person. 


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Bearbeitungsdauer

Sie erhalten die Beitragsbescheinigung in der Regel innerhalb von 1 Woche.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Für die Anforderung der Beitragsbescheinigung fallen keine Gebühren an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Die Beitragsbescheinigung hat nur Informationscharakter. Rechtsbehelfe sind nur gegen die zu Grunde liegenden Bescheide zum Beginn und Ende der Versicherungspflicht möglich.


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Hausanschrift

Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel

Postanschrift

Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel

Telefon

+49 561 9359-0

Fax

+49 561 9359-217

Webseite

http://www.svlfg.de