Personenbeförderung; Beantragung einer Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr


Beschreibung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
Sie können eine Erstattungsleistung für ein abgeschlossenes Kalenderjahr erhalten. Sollten Sie Vorauszahlungen für das abgerechnete Jahr erhalten haben, wird der entsprechende Betrag angerechnet. 
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Ihnen die Kosten im Nahverkehr für die Beförderung von 

Die Höhe der Rückerstattung hängt vom jeweiligen Prozentsatz Ihres Bundeslandes oder einem für Sie individuell ermittelten Erstattungssatz ab.


Voraussetzungen

Erstattung für Fahrgeldausfälle können beantragen:

Weitere Voraussetzungen:


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf endgültige Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen:

Antrag online stellen:


Antrag per Post stellen:


Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft. Sollten Sie die Voraussetzung für eine Erstattung der Fahrgeldausfälle erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.


Fristen


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert bis zu 3 Monate nachdem die vollständigen erstattungsbegründenden Unterlagen eingegangen sind.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt

Hausanschrift

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50735 Köln

Postanschrift


50728 Köln

Telefon

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Fax

+49 221 758-2823

E-Mail


Webseite

https://www.bva.bund.de