Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis; Beantragung einer Ersatzausfertigung


Beschreibung

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

Wenn Sie Ihr beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) verloren haben oder es gestohlen oder beschädigt wurde, müssen Sie eine Ersatzausfertigung beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.

Sie erhalten die Ersatzausfertigung Ihres beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) vom Deutschen Motoryachtverband e. V. oder vom Deutschen Segler-Verband e. V. und es gilt als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland.
 


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.

Online-Antrag:

Antrag per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern. (3 bis 5 Wochen)

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand des Ersatzdokuments ins Ausland.
Gebühr: 45,75 EUR

Vorkasse: ja


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Deutscher Segler-Verband e.V.

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22309 Hamburg

Postanschrift

Gründgensstraße 18
22309 Hamburg

Telefon

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Fax

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E-Mail


Webseite

https://www.dsv.org