Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis; Beantragung der Umschreibung


Beschreibung

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

Um das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) zu erlangen, müssen Sie normalerweise eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Wenn Sie jedoch bereits einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis besitzen, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das SRC ist, können Sie die Ausstellung eines SRC ohne Prüfung beantragen.

Geeignet ist hierfür das Funkzeugnis BZ I oder gleichwertige anerkannte Befähigungsnachweise oder Funkzeugnisse. Nicht gleichwertig sind unter anderem:

Für die Ausstellung eines SRC gegen Vorlage eines gleichwertigen Zeugnisses ist der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) zuständig.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung können Sie online oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

Antrag per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern. (3 bis 5 Wochen)

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand ins Ausland.
Gebühr: 45,75 EUR

Vorkasse: ja


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Deutscher Segler-Verband e.V.

Hausanschrift

Gründgensstraße 18
22309 Hamburg

Postanschrift

Gründgensstraße 18
22309 Hamburg

Telefon

+49 40 632009-0

Fax

+49 40 632009-28

E-Mail


Webseite

https://www.dsv.org