Allgemeines Funkbetriebszeugnis; Beantragung einer Ersatzausfertigung


Beschreibung

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

Wenn Sie Ihr LRC verloren haben oder es gestohlen oder beschädigt wurde, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.

Sie erhalten die Ersatzausfertigung Ihres LRC vom Deutschen Motoryachtverband e.V. oder vom Deutschen Segler-Verband e.V. und es gilt als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland.

Auskunft zur Ausstellung erhalten Sie direkt beim jeweiligen Verband.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.

Online-Antrag:

Antrag per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand des Ersatzdokuments ins Ausland.
Gebühr: 48,91 EUR

Vorkasse: ja


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Deutscher Segler-Verband e.V.

Hausanschrift

Gründgensstraße 18
22309 Hamburg

Postanschrift

Gründgensstraße 18
22309 Hamburg

Telefon

+49 40 632009-0

Fax

+49 40 632009-28

E-Mail


Webseite

https://www.dsv.org