Unbemanntes Luftfahrzeug; Beantragung der Registrierung als Betreiberin oder Betreiber


Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug betreiben möchten, müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Unbemannte Luftfahrzeuge werden umgangssprachlich Drohnen und offiziell Unmanned Aircraft Systems (UAS) genannt. Eine Pflicht zur Registrierung besteht, wenn Ihr UAS

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine persönliche elektronische UAS-Betreibernummer, eine e-ID. Mit Ihrer Betreibernummer können Sie auch mehrere UAS betreiben. Sie muss an jedem UAS angebracht werden.

Eine Drohnenbetreiberin oder ein Drohnenbetreiber ist eine Person oder Organisation, die eine oder mehrere Drohnen besitzt oder mietet. Sie müssen selbst aktiv werden und die Drohne bei der LBA registrieren. 

Eine Drohnenpilotin beziehungsweise ein Drohnenpilot ist die Person, die die Drohne fliegen lässt. Dabei muss es sich nicht um die Eigentümerin oder den Eigentümer der Drohne handeln. Hat Ihre Organisation sich bereits registriert und die e-ID am UAS angebracht, benötigen Sie als Fernpilotin oder Fernpilot keine zusätzliche e-ID.

Sollten Sie bereits durch einen Luftsportverband registriert worden sein und Ihre e-ID erhalten haben, ist keine weitere Registrierung erforderlich.

Sie sind verpflichtet, Ihre beim LBA hinterlegten Daten stets aktuell zu halten und Änderungen, zum Beispiel durch einen Umzug, umgehend zu melden.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Registrierung als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber können Sie ausschließlich online durchführen.


Fristen

Es gibt keine Frist. Wenn Sie eine bereits gelöschte UAS-Betreiberregistrierung reaktivieren möchten, dürfen seit Ihrer Beantragung der Löschung nicht mehr als 5 Jahre vergangen sein.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Registrierungsgebühr für natürliche Personen. Die Bezahlung erfolgt über eine Online-Bezahlseite.
Gebühr: 20 EUR

Registrierungsgebühr für juristische Personen. Die Bezahlung erfolgt über eine Online-Bezahlseite.
Gebühr: 50 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt

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