Verleihprogrammpreis; Bewerbung


Beschreibung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich Verleihprogrammpreise. Mit dem Preis werden Filmverleihfirmen für besondere Leistungen bei der Verbreitung künstlerisch herausragender Filme ausgezeichnet. Es können bis zu 3 Preise pro Jahr vergeben werden.

Bei der Entscheidung über die Vergabe des Preises werden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

Jeder Preis ist verbunden mit einer Prämie von bis zu 75.000 EUR. Sie müssen die Prämie zweckgebunden für den Verleih vor allem deutscher und anderer europäischer Filme mit künstlerischem Rang verwenden.

Hinweis zu weiteren Fördermöglichkeiten und Preisen: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt weitere Preise und Förderungen zur Unterstützung der deutschen Filmlandschaft.


Voraussetzungen

Bewerbungen können einreichen: gewerbliche Filmverleihunternehmen, mit


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Bewerbung für den Verleihprogrammpreis online stellen.

Förderung online beantragen:

Weitere Verfahrensschritte:

Wenn Sie eine Auszeichnung erhalten, übernimmt die Filmförderungsanstalt (FFA) die Auszahlung der Prämie.


Fristen

Die jährliche Einreichfrist finden Sie zu Beginn jeden Jahres auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Kostenlos


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Hausanschrift

Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

Postanschrift

Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

Telefon

+49 30 18681-44355

Fax

+49 30 18681-13608

E-Mail


Webseite

https://kulturstaatsminister.de