Deutscher Filmpreis; Beantragung von Mitteln für Folgevorhaben


Beschreibung

Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Filmpreismittel zuerkannt, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Filmprojekte verwenden dürfen. Die Verwendung der Mittel für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt. Diese finanzielle Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben.   

Wem werden die Filmpreismittel zuerkannt?

Sie müssen den Antrag für ihr neues Vorhaben innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Prämie zuerkannt wurde, stellen.

Beispiel:
Ihr Film wurde im Mai 2019 mit dem deutschen Filmpreis ausgezeichnet. Die Frist für die Einreichung des neuen Vorhabens endet am 31.12.2021.

Sie dürfen mit den Filmpreismitteln bis zu 4 Projekte realisieren.


Voraussetzungen

Sie können die Fördermittelpreise erhalten, wenn


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag für die Filmpreismittel online beim BKM stellen.

Förderung online beantragen:

Weitere Verfahrensschritte:


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Hausanschrift

Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

Postanschrift

Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

Telefon

+49 30 18681-44355

Fax

+49 30 18681-13608

E-Mail


Webseite

https://kulturstaatsminister.de