Programmfüllender Spielfilm oder Dokumentarfilm; Beantragung einer Förderung für die Herstellung


Beschreibung

Sie sind Produzentin oder Produzent eines geplanten Spielfilms oder Dokumentarfilms? Dann können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, um den Film herzustellen. Die Förderung wird von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.

Gefördert wird die Herstellung eines programmfüllenden Spielfilms oder Dokumentarfilms von mindestens 79 Minuten Länge. Der Film darf noch nicht in Produktion sein.

Es werden Zuschüsse von bis zu 500.000 EUR vergeben, in begründeten Ausnahmefällen von bis zu 1.000.000 EUR.

Gefördert werden in der Regel nur Spielfilme und Dokumentarfilme, deren Herstellungskosten bis zu 5.000.000 EUR betragen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Filme mit höheren Herstellungskosten gefördert werden.

Ihr Film muss unter anderem eine "erhebliche deutsche kulturelle Prägung" im Sinne der BKM-Filmförderungsrichtlinie aufweisen. Dazu zählen zum Beispiel die deutsche Originalsprache des Films, die Herkunft der Regie, der Firmensitz der Produktionsfirma sowie die Finanzierung und die Erstauswertung in Kinos in Deutschland.

Projekte, die mit Mitteln von Hochschulen finanziert werden sollen, können nicht gefördert werden, beispielsweise Übungs- und Abschlussfilme.

Wenn Ihr Projekt in einer früheren Jurysitzung nicht berücksichtigt wurde, können Sie es einmalig neu einreichen. Sie müssen es dann in wesentlichen Punkten weiterentwickelt haben und in einer separaten Anlage detailliert darlegen, was Sie verändert haben. Eine Veränderung ist nicht nötig, wenn formale Gründe für die Absage maßgebend waren, die nicht mehr bestehen.


Voraussetzungen

Ihr Filmvorhaben als Produzentin oder Produzent kann gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung online über das Bundesportal stellen.

Online-Antrag:

Wenn Ihr Projekt zur Förderung empfohlen wurde:


Fristen

Die aktuellen Einreichtermine können Sie der Website des BKM entnehmen. Der Antrag ist bis zum Ablauf der Einreichfrist beim Bundesportal zu stellen.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

kostenlos


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben werden.


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Hausanschrift

Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

Postanschrift

Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

Telefon

+49 30 18681-44355

Fax

+49 30 18681-13608

E-Mail


Webseite

https://kulturstaatsminister.de