Videoprogrammanbieter und Video-on-Demand-Anbieter; Meldung für Filmabgabe


Beschreibung

Als Unternehmen, das Kinofilme verwertet, müsse Sie eine Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt (FFA) zahlen. Die Filmabgabe finanziert sämtliche Maßnahmen der Filmförderungsanstalt.

Die Höhe der Filmabgabe richtet sich nach Ihren abgabepflichtigen Nettoumsätzen. Den Prozentsatz der Filmabgabe legt die FFA auf Basis der gemeldeten Nettoumsätze des Vorjahres fest.

Für Videoprogrammanbieter gelten folgende Regelungen:

Für Video-on-Demand-Anbieter (VoD), also Videoabrufdienste, gelten folgende Regelungen:

Zur Berechnung der Filmabgabe müssen Sie jeden Monat den Nettoumsatz aus abgabepflichtigen Kinofilmen an die FFA melden. Dabei müssen Sie:


Voraussetzungen

Die Filmabgabe müssen zahlen:

durch Vermietung oder Weiterverkauf verwerten und


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Umsatzzahlen zur Berechnung der Filmabgabe online der Filmförderungsanstalt melden.

Mit diesem Brief erhalten Sie auch weiteres Informationsmaterial zur Filmabgabe.


Fristen

Anmeldung oder Registrierung bei der FFA:

Meldung und Zahlung der Filmabgabe:


Bearbeitungsdauer

Filmabgabe: Die fällige Abgabe wird Ihnen direkt nach Meldung der Umsatzzahlen im Portal angezeigt.

(1 bis 2 Tage Vergabe der Anbieternummer bei Anmeldung beziehungsweise Registrierung)

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten für die Anmeldung und Registrierung bei der FFA sowie für die Meldung von Umsätzen zur Berechnung der Filmabgabe an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Filmförderungsanstalt

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Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin

Postanschrift

Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin

Telefon

+49 30 27577-0

Fax

+49 30 27577-111

E-Mail


Webseite

https://www.ffa.de