Private Pflegezusatzversicherung; Beantragung einer staatlichen Zulage


Beschreibung

Der Staat unterstützt Sie beim Aufbau einer privaten Pflegeversicherung, indem Sie eine monatliche Zulage erhalten. Wenn Sie pflegebedürftig werden, steht Ihnen für jeden gesetzlich geregelten Pflegegrad ein bestimmter Geldbetrag zu. Das sind mindestens 600 EUR bei Pflegegrad 5.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Fristen

Das Pflegeversicherungsunternehmen muss den Antrag vom 01. Januar bis zum 31. März des Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, an die ZfP übermitteln.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Rentenversicherung Bund

Hausanschrift

Ruhrstraße 2
10709 Berlin

Postanschrift


10704 Berlin

Telefon

+49 30 865-0

Fax

+49 30 865-27240

E-Mail


Webseite

https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de