Konformitätsbewertungsstellen für Messgeräte; Beantragung der Anerkennung


Beschreibung

Eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS), die die Übereinstimmung von Messgeräten mit den wesentlichen Anforderungen bewerten will, bedarf der Anerkennung (anerkannte Konformitätsbewertungsstelle). 

Die Anerkennung erfolgt, wenn die Konformitätsbewertungsstelle 

Eine KBS muss nachweisen, dass sie die Kompetenz besitzt, das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Diese sogenannte Akkreditierung erfolgt durch die DAkkS (die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH).


Voraussetzungen

Die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) ist für ihre Tätigkeiten akkreditiert.


Verfahrensablauf

Konformitätsbewertungsstellen (KBS) können die Anerkennung erlangen, indem sie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Akkreditierungsurkunde vorlegen. 

Sie erhalten einen Bescheid.


Fristen

Für Sie fallen grundsätzlich keine Fristen an. Die Anerkennung wird befristet ausgesprochen. Ein Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist gestellt werden, um einen lückenlosen Übergang zu gewährleisten.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an. 


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Hausanschrift

Scharnhorststraße 34 - 37
10115 Berlin

Postanschrift

Scharnhorststraße 34 - 37
10115 Berlin

Telefon

+49 3018 615-0

Fax

+49 3018 615-7010

E-Mail


Webseite

https://www.bmwi.de