Diplomatenpass oder Dienstpass; Beantragung


Beschreibung

Das Auswärtige Amt (AA) stellt amtliche Pässe aus. Amtliche Pässe sind Diplomaten- und Dienstpässe, sowie vorläufige Diplomaten- und Dienstpässe. Ein amtlicher Pass dient als Ausweisdokument für Grenzüberschritte.

Amtliche Pässe werden an Personen ausgestellt, die im Rahmen einer Dienstreise die Interessen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) vertreten. Abhängig von Ihrem Berufsfeld können Sie einen Diplomatenpass oder einen Dienstpass beantragen. Ein vorläufiger amtlicher Pass wird nur in Einzelfällen ausgestellt, wenn Sie den amtlichen Pass sofort benötigen und dies dem AA begründen können.

Wenn der Grund für die Ausstellung des Passes nicht mehr existiert, muss der Pass an das Auswärtige Amt zurückgegeben werden.

Wenn Sie einen amtlichen Pass erhalten, kann Ihnen weiterhin ein Reisepass, ein vorläufiger Reisepass oder ein Kindereisepass ausgestellt werden.


Voraussetzungen

Sie erhalten einen Diplomatenpass als:

Sie können einen Dienstpass erhalten:

Zudem können Familienangehörige einen amtlichen Pass erhalten. Dieser entspricht der Dienststellung der Passinhaberin oder des Passinhabers.

Berechtigte Familienangehörige sind:

Familienangehörige erhalten einen amtlichen Pass, wenn sie:

Zudem können Kinder, die älter als 27 Jahre alt sind und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, und andere nahe Verwandte einen amtlichen Pass erhalten, wenn sie am Dienstort im Ausland in einer häuslichen Gemeinschaft mit der Passinhaberin oder dem Passinhaber leben und das Führen eines amtlichen Passes den Aufenthaltsbestimmungen des Gastlandes nicht entgegensteht.


Verfahrensablauf

Sie können einen Diplomatenpass oder einen Dienstpass schriftlich beim Auswärtigen Amt beantragen.


Fristen

Die Gültigkeitsdauer wird anhand der Dauer der dienstlichen Aufgabe oder des amtlichen Auftrags bemessen. Die Gültigkeitsdauer darf nicht länger als 10 Jahre sein.

Ein vorläufiger Diplomaten- oder Dienstpass darf nicht länger als 1 Jahr gültig sein.

Die Gültigkeitsdauer darf nicht verlängert werden.


Bearbeitungsdauer

Wenn der Antrag vollständig ist, beträgt die Bearbeitungsdauer bei der Passstelle in der Regel weniger als 1 Tag.

Anschließend wird Ihr Antrag unmittelbar an die Bundesdruckerei weitergeleitet. Die Bearbeitungsdauer der Bundesdruckerei beträgt 4 bis 6 Wochen.

Wenn Ihnen der Pass zugeschickt wird, kommt zusätzlich die Postlaufzeit hinzu, die mitunter stark variieren kann.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Keine


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate)

Webseite

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/deutsche-auslandsvertretungen