Wettbewerbsregister; Beantragung einer Auskunft


Beschreibung

Das Bundeskartellamt führt ein Wettbewerbsregister (WebReg) über Unternehmen, gegen die bestimmte rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen oder Bußgelder ergangen sind. Sie können einen Auszug aus dem WebReg beantragen und Auskunft über Einträge über Sie als Person oder über Ihr Unternehmen erhalten. Liegen keine Einträge vor, erhalten Sie eine sogenannte „Negativauskunft“.

Mit dem WebReg können sich öffentliche Auftraggeber informieren, ob gegen ein Unternehmen rechtskräftige Urteile oder Bußgeldbescheide ergangen sind, bevor sie den Zuschlag erteilen. Die zuständigen Staatsanwaltschaften und Bußgeldbehörden melden dem WebReg alle einschlägigen straf- und bußgeldrechtlichen Entscheidungen. Das Bundeskartellamt prüft die Mitteilungen auf offensichtliche Fehler und informiert die Unternehmen über eine geplante Eintragung.

Wenn Sie eine solche Mitteilung erhalten, können Sie gegen die geplante Eintragung geltend machen, dass die mitgeteilten Daten fehlerhaft sind. Mitteilungen werden je nach Schwere des Delikts nach 3 beziehungsweise 5 Jahren aus dem Register gelöscht. Durch einen Antrag auf Selbstreinigung können Sie eine vorzeitige Löschung erwirken.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können den Auszug aus dem Wettbewerbsregister online oder per Post beim Bundeskartellamt beantragen.

Auszug online beantragen:

Auszug per Post beantragen:


Fristen

Wenn Sie bereits Auskunft beantragt haben, können Sie erst nach Ablauf eines Jahres einen erneuten Antrag stellen, es sei denn, es besteht ein berechtigtes Interesse.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Zahlungsweise: Visa Karte, Mastercard, giropay
Gebühr: 20 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundeskartellamt

Hausanschrift

Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn

Postanschrift

Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn

Telefon

+49 228 9499-0

Fax

+49 228 9499-400

E-Mail


Webseite

http://www.bundeskartellamt.de