Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit


Beschreibung

Für die Überprüfung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt den Behörden in Deutschland im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht, kann in Zweifelsfällen verbindlich festgestellt werden.

Auf entsprechenden Antrag hin erhalten Deutsche dabei einen Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.

Ausländer erhalten auf Antrag eine Negativbescheinigung, mit der sie nachweisen können, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises / Negativbescheinigung ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) einzureichen.

Im Antrag auf Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsurkunde / Negativbescheinigung sind die persönlichen Daten des Antragstellers darzulegen und die Urkunden oder sonstigen Beweismittel beizugeben, mit denen der Besitz oder Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit belegt werden können.

Der Antrag kann bei vielen Behörden bereits online oder alternativ in Papierform gestellt werden.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Monate betragen. Sie ist maßgeblich davon beeinflusst, inwiefern Sie die Staatsangehörigkeitsbehörde im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht unterstützen sowie der Aussagekraft der beigefügten Unterlagen. Erhebliche Verzögerungen können sich ergeben, wenn Anfragen in alten Registern erforderlich werden.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis oder eine Negativbescheinigung beträgt 51,00 EUR. Auch die Ablehnung ist kostenpflichtig.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Gegen eine ablehnende Entscheidung der Behörde kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.


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Zuständige Stelle(n)

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