Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden
Beschreibung
Ohnehin ausbildungsberechtigt ist,
- wer die Meisterprüfung in dem Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, bestanden hat, und auch
- wer auf sonstige Weise die Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und Teil IV der Meisterprüfung oder eine Ausbildereignungsprüfung bestanden hat.
Die fachliche Eignung wird nur widerruflich zuerkannt. Die Zuerkennung ersetzt nicht den ggf. zu führenden Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.
Fristen
Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt und positiv beschieden werden.Erforderliche Unterlagen
- ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,
der Angaben zur Person, der Schul- und Berufsausbildung, sowie eine genaue Darstellung der beruflichen Tätigkeit enthält
- Zeugnisse
- Tätigkeitsbeschreibungen / Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen über absolvierte Weiterbildungen in dem Handwerk in dem ausgebildet werden soll
- Führungszeugnis
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Oberfranken)
- Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden
Sie können die Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden online beantragen.
Formulare
- Antrag auf Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden von Lehrlingen – Handwerkskammer für Oberfranken
- Antrag auf Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden von Lehrlingen – Handwerkskammer für München und Oberbayern
Kosten
Kosten von 50 bis 500 Euro. Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlagen
- § 22 b Abs. 5 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)
Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden
- Gebührenordnung der Handwerkskammer
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationenverwaltungsgerichtliche Klage
Verwandte Themen
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- Handwerksrecht; Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
- Handwerk; Anzeige des Beginns des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes
- Handwerksrolle; Beantragung einer Ausübungsberechtigung für weiteres zulassungspflichtiges Handwerk
Zuständige Stelle(n)
Handwerkskammer für Oberfranken
Hausanschrift
Kerschensteinerstr. 795448 Bayreuth
Postanschrift
Kerschensteinerstr. 795448 Bayreuth

