Kontrast

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Vereinswesen; Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins


Beschreibung

Als ein Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter überwiegend Ausländer sind. Als ein ausländischer Verein gilt ein Verein mit Sitz im Ausland, dessen Organisation oder Tätigkeit sich auf Deutschland erstreckt. Anmeldepflichtig ist der Vorstand. Hat ein Verein keinen Vorstand, trifft die Anmeldepflicht die vertretungsberechtigten Mitglieder. Bei einer organisatorischen Einrichtung eines ausländischen Vereins gilt die Anmeldepflicht auch für die Personen, die die Einrichtung leiten.

Die Anmeldung muss auf Deutsch erfolgen und folgendes enthalten:

  • die Satzung des Vereins oder, wenn der Verein keine Satzung hat, Angaben über Name, Sitz und Zweck des Vereins
  • Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen
  • Angaben, in welchen Ländern der Verein Teilorganisationen hat

Die Behörden erteilen kostenfrei eine Anmeldebescheinigung.

Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist bußgeldbewehrt.


Erforderliche Unterlagen

  • Satzung des Vereins

    soweit vorhanden


Kosten

kostenfrei

Rechtsgrundlagen


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Bamberg

Hausanschrift

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Postanschrift


96045 Bamberg

Telefon

+49 951 85-0

Fax

+49 951 85-125

E-Mail


Webseite

http://www.landkreis-bamberg.de