Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung
Beschreibung
Im Rahmen des allgemeinen Katastrophenschutzplans erfassen die Kreisverwaltungsbehörden (= Katastrophenschutzbehörden) nach einer einheitlichen, vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vorgegebenen, Gliederung das Katastrophenschutzeinsatzpotential in ihrem Zuständigkeitsbereich.
In den besonderen Alarm- und Einsatzplänen – den sogenannten Katastrophenschutz-Sonderplänen – wird vorab detailliert festgelegt, welche Einsatzmaßnahmen bei Eintritt eines bestimmten Schadensereignisses zu treffen sind (Einsatzkräfte, Ausstattung, Vorgehensweise).
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
- Katastrophenschutz; Informationen zu den Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden
- Brand- und Katastrophenschutz; Informationen zur Alarmierungsplanung
- Katastrophenschutz; Ergänzende Ausstattung und Ausbildung
- Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen
Zuständige Stelle(n)
Landratsamt Bamberg
Hausanschrift
Ludwigstr. 2396052 Bamberg
Postanschrift
96045 Bamberg