Strahlenschutz; Beantragung der Zulassung von E-Learning-Angeboten und audiovisuellen Medien für Unterweisungen


Beschreibung

Wer eine Röntgeneinrichtung oder einen Störstrahler betreibt, muss seine Beschäftigten gemäß § 63 Strahlenschutzverordnung unterweisen. Die Unterweisung hat Informationen zu umfassen über

Diese Unterweisung hat mündlich zu erfolgen. Die zuständige Behörde kann jedoch auf Antrag zulassen, dass die Unterweisung unter Zuhilfenahme von E-Learning-Angeboten oder audiovisueller Medien durchgeführt wird, wenn die betrieblichen Gegebenheiten dies erfordern.


Voraussetzungen

Für die Zulassung der Unterweisung sind in der Regel folgende Voraussetzungen notwendig:


Verfahrensablauf

Der Antrag ist beim Kompetenzzentrum Röntgen des Gewerbeaufsichtsamts bei der Regierung von Unterfranken digital einzureichen. Eine Antragstellung per Post oder E-Mail ist dadurch nicht mehr notwendig. Zusätzlich erhält der Absender eine Bestätigung der erfolgreichen Übermittlung seines Antrages.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und ggf. Nachforderung weiterer Informationen entscheidet die Behörde über die Zulassung des Antrags und informiert den Antragsteller entsprechend.


Fristen

keine


Kosten

Gebühr: 200 EUR

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de