Flugreise; Anzeige der Annullierung, Verspätung, Nichtbeförderung, Höherstufung oder Herabstufung


Beschreibung

Als Fluggast haben Sie die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten, wenn Ihre Rechte bei folgenden Ereignissen auf Flugreisen verletzt wurden:

Je nach Schwere der Situation muss Ihnen das Luftfahrtunternehmen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erbringen. Die Luftfahrtunternehmen sind auch verpflichtet, Flugreisende über ihre Fluggastrechte zu informieren.

Wenn Sie sich in Ihren Fluggastrechten verletzt sehen, können Sie eine Anzeige beim Luftfahrt-Bundesamt einreichen. Geben Sie dabei alle notwendigen Details im Anzeigeformular an.

Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verordnung kann das Luftfahrt-Bundesamt Sanktionen in Form von Geldbußen gegen das Luftfahrtunternehmen festlegen. Durch die Geldbußen soll verhindert werden, dass sich zukünftig Verstöße wiederholen.

Davon unabhängig sind Ihre möglichen zivilrechtlichen Ansprüche, wie beispielsweise die Zahlung einer Ausgleichsleistung.

Das Luftfahrt-Bundesamt ist weder befugt, Sie bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen aus der Verordnung gegenüber dem Luftfahrtunternehmen zu unterstützen, noch Sie diesbezüglich zu beraten. Individuelle Ansprüche gegenüber dem Luftfahrtunternehmen müssen Sie im kostenlosen Schlichtungsverfahren oder erforderlichenfalls vor Gericht selbst durchsetzen.


Voraussetzungen

Sie können Anzeige erstatten, wenn einer dieser Fälle eingetreten ist und Sie in diesem Zusammenhang nicht oder nicht ausreichend entschädigt oder betreut wurden:

Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Anzeige kann von jeder natürlichen und juristischen Person erstattet werden.

Mit einer Befugnis kann die Anzeige auch in Vertretung erstattet werden.


Verfahrensablauf

Um eine Anzeige zu einer Flugreise aufgrund von Annullierung, Verspätung, Nichtbeförderung, Höherstufung oder Herabstufung zu erstatten, gehen Sie bitte wie folgt vor:


Bearbeitungsdauer

Mehr als 6 Monate bei Fällen, die ein Rechtsverfahren nach sich ziehen.

(3 bis 4 Monate bei eindeutigen Fällen)

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an. 


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Postanschrift

Postfach 3054
38020 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail


Webseite

http://www.lba.de