Wohnförderkonto; Meldung der Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Wohnung


Beschreibung

In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst.

Das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) geführt.

Sollten Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie dauerhaft nicht mehr selbst nutzen oder das Eigentum daran aufgeben, wird Ihr Wohnförderkonto in der Regel aufgelöst.

Den sich daraus ergebenden Auflösungsbetrag müssen Sieversteuern.

Ihr Wohnförderkonto wird allerdings nicht sofort aufgelöst, wenn Sie zum Beispiel


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Fristen

Es gibt keine Frist.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


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