Geldwäsche; Erhalt einer Rückmeldung von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen


Beschreibung

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sammelt und prüft Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen. Oft wird die englische Bezeichnung der Zentralstelle sowie die entsprechende Abkürzung genutzt: Financial Intelligence Unit (FIU). Ihr Ziel ist, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzuspüren und zu verfolgen.

Als Verpflichtete oder Verpflichteter müssen Sie der FIU unter bestimmten Voraussetzungen verdächtige Geldbewegungen melden. Wenn Sie solche Verdachtsmeldungen abgegeben haben, erhalten Sie von der FIU   in angemessener Zeit eine Rückmeldung zur Relevanz Ihrer Verdachtsmeldungen.

Sofern Sie durch diese Rückmeldung Kenntnis von personenbezogene Daten erlangen, dürfen diese Daten ausschließlich genutzt werden für die Verbesserung

Sie müssen diese personenbezogenen Daten löschen


Voraussetzungen

Sie haben bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) Verdachtsmeldungen abgegeben.


Verfahrensablauf


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Rückmeldeberichte werden grundsätzlich im auf das Berichtsjahr folgenden Jahr erstellt und versandt.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium der Finanzen - Generalzolldirektion

Hausanschrift

Václav-Havel-Platz 6
53121 Bonn

Postanschrift

Postfach 1273
53002 Bonn

Telefon

+49 228 303-0

E-Mail


Webseite

https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Struktur-des-Zolls/Generalzolldirektion/generalzolldirektion_node.html