Webportal goAML; Registrierung


Beschreibung

Als Angehörige oder Angehöriger bestimmter Personengruppen im Finanz- und Nichtfinanzsektor sind Sie verpflichtet, eine elektronische Meldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion (GZD) abzugeben, wenn Sie einen Verdacht auf Geldwäsche haben. Dazu gehören beispielsweise:

Für die Abgabe der Meldung müssen Sie sich vorher beim Webportal goAML (AML: Anti Money Laundering) registrieren.

Alle Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) müssen sich spätestens seit dem 01. Januar 2024 bei der FIU registrieren.


Voraussetzungen

Sie haben einen Verdacht auf Geldwäsche und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:


Verfahrensablauf

Bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben können, müssen Sie sich einmalig im Webportal goAML registrieren. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

Jetzt können Sie sich im Webportal goAML anmelden und eine Verdachtsmeldung abgeben.


Fristen

Sie müssen sich registrieren, bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Die Registrierung ist kostenlos. Sie müssen eventuell mit Kosten für die Beschaffung der Verifizierungsdokumente rechnen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium der Finanzen - Generalzolldirektion

Hausanschrift

Václav-Havel-Platz 6
53121 Bonn

Postanschrift

Postfach 1273
53002 Bonn

Telefon

+49 228 303-0

E-Mail


Webseite

https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Struktur-des-Zolls/Generalzolldirektion/generalzolldirektion_node.html