Luftfahrzeugdokument; Beantragung der Ausstellung einer Zweitschrift


Beschreibung

Sie haben ein zugelassenes Luftfahrzeug, doch Ihnen liegen Dokumente hierzu nicht mehr im Original vor? Beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) können Sie folgende Zweitschriften beantragen:

Um eine Zweitschrift zu erhalten, müssen sie

Zweitschriften können Sie beantragen

Mit einer Zweitschrift beziehungsweise mehreren Zweitschriften können Sie die Unterlagen zu Ihrem Luftfahrzeug vervollständigen.


Voraussetzungen

Zur Beantragung einer Zweitschrift benötigen Sie einen legitimen Grund wie beispielsweise Diebstahl oder Verlust. Es können auch andere legitime Gründe vorliegen.

Sie können Zweitschriften als Eigentümerin oder Eigentümer oder als Vertretung für diese beantragen.


Verfahrensablauf

Um eine Zweitschrift zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Online-Antrag:

Antrag per Post, Fax oder E-Mail:


Fristen

Die Gültigkeit der Zweitschriften (Lufttüchtigkeitszeugnis, Eintragungsschein, Lärmschutzzeugnis) ist unbefristet.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt den aktuellen Stand erfragen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Bemerkung: Für die Beantragung einer Zweitschrift des Eintragungsscheins, Lufttüchtigkeitszeugnisses oder Lärmschutzzeugnisses fällt eine Gebühr an. • Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. • Bei einer postalischen Zustellung werden hierfür weitere Kosten fällig.
Gebühr: 30 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Postanschrift

Postfach 3054
38020 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail


Webseite

http://www.lba.de