Lärmschutzzeugnis; Beantragung der Ausstellung


Beschreibung

Mit einem Lärmschutzzeugnis können Sie nachweisen, dass der Lärm eines Luftfahrzeugs, das nach dem Stand der Technik notwendige Maß nicht überschreitet. Die aktuellen Lärmgrenzwerte von Luftfahrzeugen veröffentlicht die EASA auf ihrer Homepage.

Ein Lärmschutzzeugnis können Sie in folgenden Situationen beantragen:

Segelflugzeuge und Ballone benötigen kein Lärmschutzzeugnis.

Das für das Luftfahrzeug ausgestellte Lärmschutzzeugnis ist Bestandteil der allgemeinen Verkehrszulassung dieses Luftfahrzeugs.

Achten Sie beim Ausfüllen des Lärmschutzzeugnisses besonders darauf, die Informationen korrekt einzutragen. Insbesondere müssen die technischen Daten und Betriebsgrenzen mit dem Kennblatt übereinstimmen.

Außerdem müssen Sie darauf achten, dass Sie die korrekte Nummer ("Record-No") der EASA-Lärmliste (EASA - European Aviation Safety Association) angeben.

Abweichungen führen dazu, dass das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die für das Lärmschutzzeugnis erforderlichen Lärmwerte nicht ermitteln kann.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses können Sie online beziehungsweise per Post, E-Mail oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

Post, E-Mail oder Fax:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt den aktuellen Stand erfragen. (1 bis 2 Wochen)

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses im Rahmen der Verkehrszulassung. Die Gebühr für die Beantragung der Verkehrszulassung ist abhängig von der Startmasse. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 80 EUR - 4.500 EUR

Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses im Rahmen einer Änderung der Lärmwerte. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 110 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Postanschrift

Postfach 3054
38020 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail


Webseite

http://www.lba.de