Luftfahrtgerät; Beantragung der Verkehrszulassung


Beschreibung

Mit einer Verkehrszulassung für ein Luftfahrzeug können Sie das zugelassene Luftfahrzeug in Betrieb nehmen. Die Verkehrszulassung besteht aus der Eintragung in die Luftfahrzeugrolle und der Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses.

Die Luftfahrzeugrolle ist das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge.

Sie können eine Verkehrszulassung für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt oder Anhang I Luftfahrzeuge beantragen. Hierzu benötigen Sie ein Kennzeichen für das Luftfahrzeug. Falls Sie kein Kennzeichen zugeteilt bekommen oder vorgemerkt haben, können Sie die Verkehrszulassung nicht beantragen. Wenn das Kennzeichen des Luftfahrzeugs nicht ordnungsgemäß angebracht werden kann, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung beantragen. Die Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung können Sie per Online-Formular beantragen.

Für die Verkehrszulassung müssen Sie Angaben machen

Als Eigentümerin oder Eigentümer aus einem Drittstaat müssen Sie zusätzlich die Erklärung für Drittstaaten-Eigentümer oder -Eigentümerinnen abgeben. Sie kommen aus einem Drittstatt, wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats haben oder nicht die Staatsbürgerschaft eines Staates, in dem das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet.

Für die Beantragung einer Verkehrszulassung benötigen Sie einige erforderliche Unterlagen, welche Sie im Rahmen des Antragsprozesses im Online-Formular hochladen.

Nach Prüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt erhalten sie den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis. Damit dürfen Sie Ihr Luftfahrzeug in Betrieb nehmen.


Voraussetzungen

Folgende Luftfahrzeuge bedürfen zur Inbetriebnahme einer Verkehrszulassung:

Luftfahrtgeräte nach § 1 Absatz 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) sind von der Verkehrszulassung befreit. Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm und bis zu 150 Kilogramm bedürfen keiner Verkehrszulassung, wenn deren Verkehrssicherheit nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät bestätigt ist.

Um eine Verkehrszulassung erhalten zu können, darf das Luftfahrzeug, für das eine Verkehrszulassung beantragt werden soll, nicht in einem anderen ausländischen staatlichen Luftfahrzeugregister eingetragen sein.

Sie können einen Antrag auf Verkehrszulassung als Eigentümerin oder Eigentümer beantragen. Eine Verkehrszulassung kann Ihnen dann ausgestellt werden, wenn sie

Sie können den Antrag auch als Vertretung für die Eigentümerin oder den Eigentümer stellen.

Beachten Sie, dass folgende Voraussetzungen für Halterinnen und Halter gelten:

Sie können den Antrag auch als Vertretung für die Halterin oder den Halter stellen.

Um eine Verkehrszulassung beantragen zu können, ist es notwendig, dass das betreffende Luftfahrzeug bereits über ein Kennzeichen verfügt.

Sie können eine Verkehrszulassung dann beantragen, wenn Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen, die für die Verkehrszulassung von Relevanz sind.


Verfahrensablauf

Die Verkehrszulassung können Sie online oder schriftlich beantragen.

Online-Antrag:

Schriftlicher Antrag:

Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.


Fristen

Die Zulassung kann eingeschränkt, geändert, mit Auflagen verbunden oder befristet werden. Die Zulassung wird zurückgenommen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht vorliegen. Sie wird widerrufen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nachträglich nicht nur vorübergehend entfallen sind oder eine Anzeige zum Versicherungsschutz nach der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung eingeht. Ruht die Haftpflichtversicherung ein Jahr oder weniger, wird die Zulassung erst dann widerrufen, wenn die Versicherung nach Ablauf der Jahresfrist nicht wieder aufgenommen wird.

Für Drittstaaten-Eigentümerinnen und -Eigentümer: Die Eintragung wird gelöscht, wenn das Leasingverhältnis einen Zeitraum von 6 Monaten unterschreitet.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Gebühr für die Beantragung der Verkehrszulassung, abhängig von der Startmasse
Gebühr: 80 EUR - 4.500 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Postanschrift

Postfach 3054
38020 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail


Webseite

http://www.lba.de