Luftfahrzeugrolle; Beantragung einer Löschungsbescheinigung


Beschreibung

Eine Löschungsbescheinigung bestätigt, dass der Eintrag eines Luftfahrzeugs aus der Luftfahrzeugrolle gestrichen ist.

Eine Nichteintragungsbescheinigung für ein nicht zugelassenes Luftfahrzeug bestätigt, dass ein Luftfahrzeug nicht in der Luftfahrzeugrolle enthalten ist. Diese Bescheinigung gilt für fabrikneue oder nur mit Permit to Fly (PtF) betriebene Luftfahrzeuge.

Beide Bescheinigungen müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Sie müssen Ihren Antrag begründen und darin Angaben zum betroffenen Luftfahrzeug machen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Um eine Löschungs- oder Nichteintragungsbescheinigung zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Kosten

Zahlungsweise: giropay Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 40 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


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Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt

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