Luftfahrzeugzulassung; Mitteilung einer Änderung


Beschreibung

Als Eigentümerin oder Eigentümer sowie als Halterin oder Halter eines zugelassenen Luftfahrzeuges müssen Sie Änderungen, die das Luftfahrzeug betreffen, dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.

Folgende Änderungen müssen Sie dem LBA melden:

In einigen Fällen müssen Sie die Originalunterlagen postalisch an das LBA schicken:

Unter diesen Voraussetzungen müssen Sie die Registrierung oder Änderung der Registrierung eines ELT-Notsender-Codes beantragen:

Wenn Sie bereits ein Lärmschutzzeugnis haben und sich die Lärmwerte des Luftfahrzeugs geändert haben, müssen Sie ein neues Lärmschutzzeugnis beantragen.

Das LBA stellt Ihnen unter Umständen einen neuen beziehungsweise geänderten Eintragungsschein sowie gegebenenfalls ein neues Lufttüchtigkeitszeugnis aus.


Voraussetzungen

Änderungen, die ein zugelassenes Luftfahrtzeug betreffen, müssen dem LBA gemeldet werden.

Entsprechende Änderungen können Sie melden

Bei einem Eigentumswechsel ist zu beachten, wer als Eigentümerin oder Eigentümer in die Luftfahrzeugrolle eingetragen werden darf. Eigentümerinnen oder Eigentümer können sein:

Bei einem Halterwechsel ist zu beachten, wer als Halterin oder Halter in die Luftfahrzeugrolle eingetragen ist. Halterinnen oder Halter können sein:

juristische Personen und Gesellschaften des Handelsrechts mit Sitz im Inland, bei denen der überwiegende Teil des Vermögens oder Kapitals sowie die tatsächliche Kontrolle darüber deutschen Staatsangehörigen oder Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats zusteht und die Mehrheit der Vertretungsberechtigten oder persönlich haftenden Personen deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind.


Verfahrensablauf

Um eine Änderung oder mehrere Änderungen zu melden, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Online-Antrag:

Antrag per Post, Fax oder E-Mail:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Für die Mitteilung der Änderung fallen keine Gebühren an.

Für die Änderung der Luftfahrzeugrolle fällt eine Gebühr von 70,00 EUR an. • Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. • Bei einer postalischen Zustellung werden hierfür weitere Kosten fällig.
Gebühr: 70 EUR

Für die Änderung des Lufttüchtigkeitszeugnisses fällt eine Gebühr zwischen EUR 30,00 und 1.350,00 an. • Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. • Die Gebühren richten sich nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV). • Bei einer postalischen Zustellung werden hierfür weitere Kosten fällig.
Gebühr: 30 EUR - 1.350 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Postanschrift

Postfach 3054
38020 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail


Webseite

http://www.lba.de