Geschlechtseintrag und Vornamensführung; Anmeldung und Abgabe der Erklärung


Beschreibung

Personen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, können eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages und zur Vornamensführung beim Standesamt abgeben.

Möglich ist die Angabe zum Geschlecht als "männlich", "weiblich" oder "divers". Der Geschlechtseintrag kann aber auch gänzlich gestrichen und damit künftig offengelassen werden.

Zuständigkeit

Die Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags kann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags dann nur bei diesem Standesamt abgegeben werden.


Voraussetzungen


Bitte beachten Sie:


Verfahrensablauf

  1. Melden Sie die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt an. 
  2. Nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten können Sie dann in diesem Standesamt die Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages abgeben und zur Vornamensführung ebenfalls abgeben. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin beim Standesamt.
  3. Das Standesamt ändert Ihre Daten und teilt die Änderungen dem Einwohnermeldeamt mit. Ggf. muss die Erklärung zur Wirksamkeit erst an das Standesamt weitergeleitet werden, das für die Entgegennahme der Erklärung zuständig ist (z. B. Standesamt, das die Geburt beurkundet hat).

Fristen


Erforderliche Unterlagen


Kosten


Rechtsgrundlagen


Zuständige Stelle(n)

Stadt Scheßlitz

Hausanschrift

Hauptstr. 34
96110 Scheßlitz

Postanschrift

Hauptstr. 34
96110 Scheßlitz

Telefon

+49 9542 9490-0

Fax

+49 9542 9490-30

E-Mail


Webseite

http://www.schesslitz.de