Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Löschung
Beschreibung
Die Eintragung in der Liste der Beratenden Ingenieure kann auf Antrag gelöscht werden. Mit der Löschung endet die Pflichtmitgliedschaft.
Voraussetzungen
Sie sind in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen.
Verfahrensablauf
Die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau schriftlich beantragt werden.Fristen
Anträge auf Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
keineRechtsgrundlagen
- Art. 1 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
- Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverordnung – BauKaV)
- Hauptsatzung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
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Zuständige Stelle(n)
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Hausanschrift
Schloßschmidstraße 380639 München
Postanschrift
Schloßschmidstraße 380639 München

