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Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Löschung


Beschreibung

Die Eintragung in der Liste der Beratenden Ingenieure kann auf Antrag gelöscht werden. Mit der Löschung endet die Pflichtmitgliedschaft.


Voraussetzungen

Sie sind in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen.


Verfahrensablauf

Die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau schriftlich beantragt werden.

Fristen

Anträge auf Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.


Erforderliche Unterlagen

  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)

    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Hausanschrift

Schloßschmidstraße 3
80639 München

Postanschrift

Schloßschmidstraße 3
80639 München

Telefon

+49 89 419434-0

Fax

+49 89 419434-20

E-Mail


Webseite

http://www.bayika.de