Freiwillige Mitgliedschaft der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau; Beantragung der Löschung


Beschreibung

Die Eintragung als freiwilliges Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kann auf Antrag gelöscht werden (Kündigung der Mitgliedschaft).


Voraussetzungen

Sie sind freiwilliges Mitglied bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau schriftlich beantragen. 

Mit der Löschung aus der Liste endet die Mitgliedschaft.


Fristen

Anträge auf Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

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Webseite

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