Tierhaltungskennzeichnung; Beantragung einer Genehmigung für die freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel


Beschreibung

Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat hat, können Sie die freiwillige Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Das betrifft Ihre Lebensmittel tierischen Ursprungs, die

Sie stellen den Antrag auf Genehmigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Genehmigung wird Ihnen für 2 Jahre erteilt.

In dem Antrag machen Sie Angaben zu:

Bei der Haltungsform geben Sie die Art an:

Wenn die von Ihnen genannten Haltungseinrichtungen über keine Kennnummern verfügen, können die tierhaltendenden Betriebe diese entweder bei der BLE anfordern oder es ist der Anhang zum Antrag auszufüllen und diesem beizufügen.

Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Genehmigung auf Kennzeichnung kann online über das Kontaktformular oder schriftlich per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

Antrag per Post:

Antrag online über das Kontaktformular:

Die BLE prüft den Antrag und nimmt bei Unklarheiten, fehlenden Informationen oder Nachweisen Kontakt mit Ihnen auf.

Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und werden die Anforderungen an die mitgeteilte Haltungsform und die Rückverfolgbarkeit nachgewiesen, erhalten Sie per Post einen auf 2 Jahre befristeten Genehmigungsbescheid.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Gebühren an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Hausanschrift

Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Postanschrift

Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon

+49 228 996845-0

Fax

+49 228 996845-3444

E-Mail


Webseite

http://www.ble.de