Tierhaltungskennzeichnung; Beantragung der Verlängerung der Kennnummer einer Haltungsform


Beschreibung

Wenn Sie einen tierhaltenden Betrieb mit Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat führen, können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine Kennnummer erhalten, aus der die Haltungsform hervorgeht.

Mit dieser Kennnummer kann ein anderes Lebensmittelunternehmen, das Lebensmittel, das aus ihren Tieren hergestellt wurde, im Inland vertreibt, die freiwillige Tierhaltungskennzeichnung beantragen, die den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern Auskunft über die Haltungsform der Tiere gibt. Alternativ können Sie mit der Kennnummer Ihre Lebensmittel im Wege der Direktvermarktung mit Tierhaltungskennzeichnung vertreiben.

Die Kennnummer ist auf einen Zeitraum von 2 Jahren befristet und kann durch die BLE jeweils um 2 Jahre verlängert werden. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Ihr tierhaltender Betrieb die Anforderungen der mitgeteilten Haltungsform weiterhin erfüllt. Sie müssen den Antrag spätestens 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Kennnummer stellen.

Bei der Mitteilung zur Verlängerung geben Sie zum Beispiel an:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Verlängerung der Kennnummer kann online über das Kontaktformular oder schriftlich per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

Antrag per Post:

Antrag als Upload:

Die BLE prüft den Antrag und nimmt bei Unklarheiten, fehlenden Informationen oder Nachweisen Kontakt mit Ihnen auf.

Sind die Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung der Verlängerung der Kennnummer. Diese wird Ihnen per Post übermittelt.


Fristen

Die Mitteilung über die Entscheidung der Verlängerung einer Kennnummer erfolgt ohne Rechtsbehelf. Der Widerspruch ist damit innerhalb eines Jahres ab Zustellung der Mitteilung der Kennnummer durch die Behörde zu erheben.

Bearbeitungsdauer

Die Verlängerung der Kennnummer teilt Ihnen die BLE innerhalb von 2 Monaten mit. (2 Monate)

Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Es fallen keine Gebühren an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Hausanschrift

Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Postanschrift

Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon

+49 228 996845-0

Fax

+49 228 996845-3444

E-Mail


Webseite

http://www.ble.de