Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis; Beantragung der Zulassung zur Prüfung sowie der Erstausstellung


Beschreibung

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

Um das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) zu erhalten, müssen Sie eine Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Für die Zulassung zur Prüfung und die spätere Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung des SRC müssen Sie schriftlich oder online einen Antrag stellen.

Das SRC wird von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e. V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e. V. (DSV) stellen.

Online-Antrag

Antrag per Post:


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand ins Ausland.
Gebühr: 127,88 EUR

Vorkasse: ja


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Deutscher Segler-Verband e.V.

Hausanschrift

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22309 Hamburg

Postanschrift

Gründgensstraße 18
22309 Hamburg

Telefon

+49 40 632009-0

Fax

+49 40 632009-28

E-Mail


Webseite

https://www.dsv.org