Sachverständige Person für Energieeffizienz; Beantragung der Zulassung


Beschreibung

Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau. Im Rahmen dieses Förderprogramms können Sie eine Zulassung als sachverständige Person bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Mit der Zulassung der BLE können Sie landwirtschaftliche Unternehmen und Gartenbaubetriebe in Deutschland in Fragen zur Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen beraten. Vor allem unterstützen Sie bei Themen der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) und für diese Unternehmen CO2-Einsparkonzepte erstellen.

Für eine Zulassung als sachverständige Person müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Qualifikationen vorweisen. Dazu zählen vor allem Kenntnisse zu:

Die Liste der zugelassenen sachverständigen Personen veröffentlicht die BLE online.

Die Zulassung als sachverständige Person ist für höchstens 2 Jahre gültig und muss danach erneut beantragt werden.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Zulassung als sachverständige Person können Sie online bei der BLE beantragen:


Fristen

Es gibt keine Antragsfrist. 

(4 Wochen Die Widerspruchsfrist beträgt bis zu 4 Wochen.)

Erforderliche Unterlagen


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


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Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Hausanschrift

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53179 Bonn

Postanschrift

Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon

+49 228 996845-0

Fax

+49 228 996845-3444

E-Mail


Webseite

http://www.ble.de