Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Beschäftigung nach der Westbalkan-Regelung


Beschreibung

Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien können im Rahmen der sogenannten Westbalkan-Regelung eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder Beschäftigung erhalten. Dabei kann es sich auch um eine unqualifizierte Beschäftigung handeln. Die Anerkennung einer etwaigen ausländischen Berufsqualifikation ist nicht erforderlich.


Voraussetzungen

Der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geht die Einreise mit dem erforderlichen Visum voran. Im Rahmen der Westbalkan-Regelung muss das Visum zwingend bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung in den oben genannten Staaten beantragt und erteilt worden sein. Nur dann kann die Bundesagentur für Arbeit ihre gesetzlich vorgeschriebene Zustimmung erteilen.

Die Anzahl der erstmaligen Zustimmungen durch die Bundesagentur für Arbeit ist auf 50.000 pro Kalenderjahr begrenzt. Die Bundesagentur führt eine sogenannte Vorrangprüfung durch. Hierbei wird geprüft, ob die konkrete Stelle mit einer in Deutschland bereits arbeitssuchend gemeldeten Person besetzt werden kann. Die Zustimmung darf nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat. Bei Antragstellern, bei denen die Aufnahme der Beschäftigung nach Vollendung des 45. Lebensjahres erfolgt, setzt die Erteilung der Zustimmung eine Höhe des Gehalts von mindestens 55% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung voraus, es sei denn, der Antragsteller kann den Nachweis über eine angemessene Altersversorgung erbringen.


Verfahrensablauf

Die Aufenthaltserlaubnis muss bei der für den Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.


Fristen

Die Aufenthaltserlaubnis ist rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der zuständigen Ausländerbehörde.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Erteilung: 100 EUR

Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 EUR

Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 EUR


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage


Weiterführende Links


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