Konsumcannabis; Übermittlung der jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemengen durch eine Anbauvereinigung
Beschreibung
Anbauvereinigungen müssen der zuständigen Behörde jährlich elektronisch den zum Nachweis der Einhaltung der nach § 13 Abs. 3 Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) erlaubten jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemengen die folgenden Angaben zu den Mengen an Cannabis in Gramm übermitteln, die
- im vorangegangenen Kalenderjahr von ihnen
- angebaut wurden,
- weitergegeben wurden,
- vernichtet wurden und
- am Ende des vorangegangenen Kalenderjahres in ihrem Bestand vorhanden waren.
Die Angaben sind nach Sorten von Cannabis und nach dem jeweiligen durchschnittlichen Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) aufzugliedern.
Voraussetzungen
Es muss die Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und der Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis durch und an die Mitglieder der Anbauvereinigung zum Eigenkonsum der zuständigen Behörde vorhanden sein.
Verfahrensablauf
Die Jahresmeldung muss dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) über das bereitgestellte Online-Verfahren übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“).
Fristen
Die Jahresmeldung muss bis zum 31.01. des Folgejahres übermittelt werden.
Erforderliche Unterlagen
- keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
- § 26 Abs. 3 Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG)
- § 13 Abs. 3 Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG)
Rechtsbehelf
keiner
Verwandte Themen
- Konsumcannabis; Beantragung der Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe in Anbauvereinigungen
- Konsumcannabis; Anzeige des Transports durch eine Anbauvereinigung
Zuständige Stelle(n)
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Hausanschrift
Eggenreuther Weg 4391058 Erlangen
Postanschrift
Postfach 250991013 Erlangen

