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Konsumcannabis; Anzeige des Transports durch eine Anbauvereinigung


Beschreibung

Anbauvereinigungen müssen den Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen räumlich nicht unmittelbar miteinander verbundenen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) anzeigen.

Es muss das Datum, die Start- und Zieladresse des Transports sowie die Mengen in Gramm und Sorten des transportierten Cannabis mitgeteilt werden.


Voraussetzungen

Geplanter Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen räumlich nicht unmittelbar miteinander verbundenen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung.


Verfahrensablauf

Die Anzeige muss über das bereitgestellte Online-Verfahren beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingereicht werden (siehe unter „Online-Verfahren“).


Fristen

Der Transport muss spätestens einen Werktag vor Beginn des Transports angezeigt werden.


Erforderliche Unterlagen

  • keine

Kosten

keine


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

keiner


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Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Hausanschrift

Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen

Postanschrift

Postfach 2509
91013 Erlangen

Telefon

+49 9131 6808-0

Fax

+49 9131 6808-2102

E-Mail


Webseite

https://www.lgl.bayern.de