Konsumcannabis; Anzeige des Transports durch eine Anbauvereinigung
Beschreibung
Anbauvereinigungen müssen den Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen räumlich nicht unmittelbar miteinander verbundenen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) anzeigen.
Es muss das Datum, die Start- und Zieladresse des Transports sowie die Mengen in Gramm und Sorten des transportierten Cannabis mitgeteilt werden.
Voraussetzungen
Geplanter Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen räumlich nicht unmittelbar miteinander verbundenen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung.
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss über das bereitgestellte Online-Verfahren beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingereicht werden (siehe unter „Online-Verfahren“).
Fristen
Der Transport muss spätestens einen Werktag vor Beginn des Transports angezeigt werden.
Erforderliche Unterlagen
- keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
keiner
Verwandte Themen
- Konsumcannabis; Beantragung der Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe in Anbauvereinigungen
- Konsumcannabis; Übermittlung der jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemengen durch eine Anbauvereinigung
Zuständige Stelle(n)
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Hausanschrift
Eggenreuther Weg 4391058 Erlangen
Postanschrift
Postfach 250991013 Erlangen

