Pflanzenschutzmittel; Beantragung der Genehmigung für die Anwendung auf öffentlichen Flächen


Beschreibung

Auf Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden, sollte die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln so weit wie möglich minimiert werden.
Zu diesen Flächen zählen zum Beispiel:

Wenn Sie eine sachkundige Person sind, können Sie auf diesen Flächen nur bestimmte Pflanzenschutzmittel nach Genehmigung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anwenden.
Die Genehmigung bekommen Sie, wenn:

Ausgeschlossen von der Genehmigung sind Pflanzenschutzmittel, die


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie müssen für die Genehmigung einen schriftlichen Antrag stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:


Fristen

Sie müssen für die Genehmigung keine Fristen einhalten.
Die Genehmigung ist so lange gültig wie die Hauptzulassung des Pflanzenschutzmittels.


Bearbeitungsdauer

In der Regel dauert es bis zu 120 Tage bis Sie einen Genehmigungsbescheid vom BVL erteilt bekommen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

EUR 10.200 bis EUR 23.500


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Verwandte Themen


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Hausanschrift

Bundesallee 51
38116 Braunschweig

Postanschrift

Postfach 1564
38005 Braunschweig

Telefon

+49 3018 444-99999

Fax

+49 3018 444-99998

E-Mail


Webseite

https://www.bvl.bund.de