Pflanzenschutz; Beantragung der Genehmigung für nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel bei Ausfuhr aus Deutschland


Beschreibung

Befallsgegenstände sind Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Saatgut und sonstige Gegenstände, die Träger von Schadorganismen sein können. Ein akuter Befall dieser Gegenstände ist nicht erforderlich, sie müssen nur grundsätzlich befallen werden können. 

Sie können nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel an Befallsgegenständen anwenden, wenn diese für die Ausfuhr aus Deutschland bestimmt sind und

Sie müssen einen Antrag auf Genehmigung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellen. Das BVL bewertet das Risiko der Pflanzenschutzmittel in Zusammenarbeit mit dem Julius Kühn-Institut, dem Umweltbundesamt und dem Bundesinstitut für Risikobewertung.

Die Genehmigung gilt maximal 120 Tage und kann mit Vorbehalt des Widerrufes verbunden werden und auch erneut erteilt werden.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag beim BVL stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:


Fristen

Für die Genehmigung müssen Sie keine Fristen einhalten.
Die Genehmigung gilt maximal 120 Tage und kann mit Vorbehalt des Widerrufes verbunden werden und auch erneut erteilt werden.


Bearbeitungsdauer

In der Regel dauert es 2 Monate bis Sie einen Genehmigungsbescheid vom BVL erteilt bekommen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Kosten

Die Genehmigung kostet Sie EUR 650,00 bis EUR 10.800.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Weiterführende Links


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Hausanschrift

Bundesallee 51
38116 Braunschweig

Postanschrift

Postfach 1564
38005 Braunschweig

Telefon

+49 3018 444-99999

Fax

+49 3018 444-99998

E-Mail


Webseite

https://www.bvl.bund.de